Hausordnung – Regeln

Kezdőlap / Hausordnung – Regeln

Hausordnung des Yacht Campings

Die Anmeldung im Campingplatz mit dem Ziel des Aufenthaltes, oder Besuches setzt voraus, dass die Gäste die Regelungen unserer Hausordnung kennen und ihren Inhalt als für sie verbindlich akzeptieren. Unsere Hausordnung dient dem ungestörten Urlaub unserer Campinggäste.

1. Wir bitten Sie, uns bei Ihrer Ankunft mitzuteilen, ob Sie auf unserem Campingplatz Ihren Urlaub verbringen möchten, oder sich nur vorübergehend aufhalten (als Besucher, oder Strandbenutzer). Besucher und Strandgäste dürfen sich nach Lösen ihrer Eintrittskarte zwischen 9.00 und 19.00 Uhr auf dem Campingplatz aufhalten.

Urlaubsgäste sind verpflichtet, sich an der Rezeption (Eingang) zu melden, ihre Personaldokumente abzugeben, welche das Campingpersonal dann zur Anmeldung verwendet. Die Gäste sind verpflichtet, sämtliche, in Anspruch genommene, zahlungspflichtige Dienstleistungen genau anzugeben und die Richtigkeit dieser Angaben zu überprüfen. Eventuelle Änderungen sind sofort zu melden (Abreise von Personen, nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen usw.) Die Eintrittskarten sind personengebunden und nicht übertragbar und müssen bei Ein- und Austritt bzw. Kontrollen des Campingplatzes vorgewiesen werden.

Wenn Ihnen Fahrzeugaufkleber ausgehändigt wird, dann müssen diese vorne am PKW, auf der rechten Seite angebracht werden.

Am Tag der Abreise bitten wir Sie, den Campingplatz spätestens bis 12 Uhr zu verlassen. Campingbungalows, Mobilhäuser, Mietcaravans und Mietzelte müssen bis spätestens 10 Uhr verlassen werden. Sollten Sie bis dahin die Unterkunft nicht verlassen haben, dann berechnet der Campingplatz Zusatzgebühren (Aufenthalt für einen ganzen Tag).

Die Gäste übernehmen die finanzielle Verantwortung für die im Camping in Anspruch genommenen Dienstleistungen, und sind verpflichtet diese zu bezahlen vor ihrer Abreise.

Die Bezahlung:

Bei der Bezahlung bitten wir um Beachtung der Öffnungszeiten der Rezeption bzw. der Kasse.

Im Camping ist die Bezahlung nach Ihrem Aufenthalt üblich, aber das Camping kann davon abweichen und um eine Bezahlung im Voraus bitten.

Der Campinggast ist verpflichtet, sämtliche in Anspruch genommene Dienstleistungen zu bezahlen, über den Betrag stellt die Rezeption eine detaillierte Rechnung aus.

Bei der Absage von bereits im Voraus bezahlten Dienstleistungen an Ort und Stelle kann keine Rückzahlung erfolgen.

Bei Absage von bereits vorreservierten und vom Campingplatz schriftlich rückbestätigten Dienstleistungen am Tag der Anreise bzw. während des Aufenthaltes werden Kosten nicht erstattet.

2. Vor der Anmeldung ist jeder Camper berechtigt, den zur Verfügung gestellten Stellplatz zu besichtigen. Zur Bestimmung des Stellplatzes ist ausschließlich das Campingpersonal berechtigt. Es darf keine Stellfläche außer dem zugewiesenen Platz benutzt werden. Durch Bestellung reservierte Stellplätze dürfen vom Gast nicht an anderen Personen überlassen werden. Im Falle von parzellierten Stellplätzen darf nur die Parzellenfläche benutzt werden. Darüber hinaus darf keine weitere Fläche auch nicht vorübergehend benutzt werden, alle Gäste dürfen mit ihrem Auto nur auf der eigenen Parzelle parken. Bei Normalstellplätzen darf nur eine Wohneinheit aufgebaut werden, alle weiteren Wohneinheiten über – ein Wohnwagen + PKW, ein Zelt + PKW, Reisemobil – hinaus stellen wir extra in Rechnung.

Gästen, die in den späten Abend- oder Nachtstunden anreisen, weist das Campingpersonal nach Abgabe der Personaliendaten einen provisorischen Stellplatz zu.

3. Umweltschutz: Unser Campingplatz liegt in einer besonders empfindlichen Zone des Balaton. Anwohner und Gäste sind verpflichtet, die Umwelt und die Pflanzenwelt zu schützen. Unter die Zelten, oder Vorzelten dürfen keine PVC-Planen gelegt werden. Es ist streng verboten, Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abzuschlagen, verschmutzendes Material auf Gras, Bäume, Büsche und Hecken zu gießen. Es ist verboten, Spannseile von Zelten und Vorzelten an Bäumen und Hecken zu befestigen. Es ist nicht einmal vorübergehend erlaubt, Gruben und Gräben anzulegen.

Abfälle und Müll dürfen nur in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Auf den Müllbehältern finden Sie die üblichen Beschriftungen für die selektive Mülltrennung und es ist verboten, darin anderes Material zu entsorgen.

Die stark giftigen Batterien dürfen nur an der Rezeption abgegeben werden. Es ist verboten, benutzte Batterien von PKWs, oder anderen Fahrzeugen im Camping zu hinterlassen. Sollten Sie bemerken, dass aus Ihrem Fahrzeug Öl, oder Benzin fließt, dann melden Sie das bitte sofort an der Rezeption.

Die Vermeidung von Umweltverschmutzungen, sowie der Naturschutz gelten besonders am Ufer und im Wasser. Die Benutzung von großen Mengen von Sonnenöl durch die Badenden bedeutet eine schwere Belastung für die Tier- und Pflanzenwelt des Balaton. Bitte achten auch Sie darauf, dass möglichst wenig Sonnenschutzmittel in das Wasser gelangen, damit tragen auch Sie zur Verbesserung der Wasserqualität bei.

Wir bitten unsere Gäste, auch an die nächsten Camper zu denken und ihren Stellplatz am Tag der Abreise sauber zu hinterlassen.

Wasser ist sehr teuer. Wir bitten Sie, sparsam damit umzugehen und auch Ihre Kinder darauf hinzuweisen. Es ist streng verboten, auf dem Campingplatz Autos, Wohnwagen und Campingausrüstungen zu waschen.

Füttern von Wasservögeln ist untersagt, da es Tiere und Gewässer schadet.

Bitte benutzen Sie ihre elektronischen Geräte so kurz wie möglich. (Airco, Grillplatten, Kochgeräte usw…)

4. Nachtruhe: zwischen 23.00 und 6.00 Uhr

Mittagsruhe: zwischen 13.00 und 15.00 Uhr (in der Hauptsaison)

Innerhalb der angegebenen Zeiten ist es verboten, Tätigkeiten durchzuführen, die die Erholung anderer stören. In diesen Zeiten ist es verboten, Fahrzeuge zu starten, oder zu benutzen, die Tore sind geschlossen. Diese Einschränkung kann der Campingplatz in Ausnahmefällen aufheben.

Bei früher Abreise – vor 06:00 Uhr – ist es verboten, Lärm zu verursachen. Noch früher abreisende Gäste können die letzte Nacht auf einem bestimmten Abreiseplatz verbringen, dürfen aber auch dort keinen Lärm verursachen.

Im Interesse der Ruhe und Erholung ist die Benutzung von Fahrzeugen auf dem Campinggelände nur auf dem direkten Weg vom Eingang zum Stellplatz erlaubt. Die größte Verkehrsgeschwindigkeit darf nur 10 km/h betragen. Es ist verboten, im Camping Fahrzeuge zu anderen Zwecken zu benutzen.

5. Minderjährige Kinder (2-10Jahre) dürfen sich auf dem Campingplatz nur in Begleitung ihrer Eltern, oder Verwandten aufhalten. Für das Verhalten der Kinder sind ihre Eltern, oder Verwandten verantwortlich.

Wir bitten Sie, Ihre Kinder zu den Spielplätzen und den Animationsprogrammen zu begleiten. Die elterliche Pflicht Ihren Kindern gegenüber können wir nicht übernehmen. Das Kinderbecken ist nur für Minderjährige Kinder in Betrieb, Besuch für Kinder ist ausschließlich unter Aufsicht den Eltern gestattet. Benutzungsregeln sind mit Piktogramme ausgeschildert.

Öffentliche Räumlichkeiten dürfen Kleinkinder nicht allein benutzen, bitte begleiten Sie Ihre Kinder, wenn sie sich waschen, duschen gehen, oder die Toilette aufsuchen und achten Sie auf ordnungsgemäße Benutzung und Sauberkeit. Bitte achten Sie darauf, dass das selbstvergessene Verhalten Ihrer Kinder nicht den Urlaub anderer Gäste beeinträchtigt.

Wichtig für Gäste, die ohne Kinder anreisen: Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass man Kinder nicht endlos einschränken kann. Etwas Verständnis und Toleranz sind unerlässlich für ein friedliches Nebeneinander.

6. Wir erwarten von unseren Gästen und Besucher Folgendes:

6.1. Jede Person muss sich an der Rezeption melden.

6.2. Abwaschen, Waschen und die Reinigung von Küchenausrüstungen und das Kochen führen Sie bitten an den dafür vorgesehenen Stellen durch. Fischputzen ist nur am gekennzeichneten Sanitärplatz erlaubt. Wasserentnahmestellen bei den Parzellen dürfen nicht zum Spülen oder Ausgießen von Flüssigkeiten, Speisereste benutzt werden.

6.3. Lagerfeuer und Grillgeräte dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen und unter Einhaltung der Feuerschutzordnung und nach vorheriger Genehmigung durch den Campingleiter benutzt werden. Wir bitten Sie, Grillgeräte umsichtig und nur so zu benutzen, dass Sie andere Gäste damit nicht stören. Die Feuerstelle auf dem Strandgelände darf nur mit vorheriger Benachrichtigung des Campingleiters – nach Erhalt der Genehmigung benutzt werden.

6.4. Die Campinggebäude und ihre Ausstattungen dürfen nur zweckentsprechend benutzt werden. Gebäude, Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen dürfen nur während der angegebenen Öffnungszeiten benutzt werden und darüber hinaus ist es verboten, sie zu betreten. Aufenthalt der Gäste in Diensträume und auf Arbeitsflächen ist nicht gestattet.

6.5. Sportspiele dürfen nur auf dem dafür gekennzeichneten Platz und innerhalb der angegebenen Zeit abgehalten werden.

6.6. Wir bitten Sie, keine, andere Gäste störenden Tätigkeiten auszuführen (Sicht, Aussehen, Lärm).

6.7. Wir bitten die Gäste Mängel und Fehler umgehend zu melden. Wenn die Rezeption geschlossen ist, kann der Portier oder der Nachtwächter benachrichtigt werden.

6.8. Jegliche ansteckende Krankheiten, bzw. der diesbezügliche Verdacht sind dem Campingleiter sofort zu melden.

6.9. Gefundene Gegenstände geben Sie bitte an der Rezeption ab.

6.10. Detaillierte Informationen im Zusammenhang mit der Benutzung von Strom und die Feuerschutzordnung können an der Rezeption durchgelesen werden, es ist Pflicht, diese zu kennen und einzuhalten. Elektrische Anlagen dürfen ausschließlich zur Herstellung von Anschlüsse verwendet werden. Anderweitige Benutzung, oder Eingriff in die Anlagen, oder selbst durchgeführte Reparaturen sind strengstens untersagt.

7. Im Campingplatz ist Folgendes strengstens verboten:

7.1. Die übliche Ordnung und die ungeschriebenen Gesetze des Campingplatzes zu verletzen.

7.2. Die Nacht- und Mittagsruhe zu stören und gegen das Fahrverbot zu verstoßen.

7.3. Es ist verboten, Gegenstände, oder Lebewesen mitzubringen, die die Gesundheit anderer gefährden, oder den Urlaub bzw. den allgemeinen Geschmack anderer stören könnte. Es ist verboten, Fahnen, Abzeichen, oder andere Gegenstände aufzustellen, die die Beleidigung anderer Nationen, oder Personen zur Folge haben könnten.

7.4. Jegliche eigenständige technische Eingriff in die Ausstattungen und Einrichtungen des Campingplatzes. Für Gäste ist Betreten oder Aufenthalt auf Betriebsflächen, Betriebsräume des Campings verboten.

8. Strand: Die Badegäste benutzen den Strand auf eigene Gefahr. Am Strand ist Angeln verboten. Wir bitten Sie, dass Baden im Dunkeln zu vermeiden, da wir zu dieser Zeit nichts für Ihre Sicherheit tun können. Für weitere Fälle ist die an der Strandtafel ausgelegte Badeordnung zuständig.

9. Mitbringen von Tieren in den Campingplatz: Tiere dürfen nur aufgrund vorheriger Anmeldung, gegen Bezahlung und mit Genehmigung des Campingleiters mitgebracht werden. Hunde müssen im Camping an der Leine gehalten werden. Tiere müssen über die notwendigen tierärztlichen Zeugnisse verfügen, es ist Pflicht, diese auf Verlangen vorzuzeigen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Haustier den Urlaub der anderen Gäste nicht stört. Für das Tier ist sein Halter verantwortlich (Gesundheitszustand, Verursachen von Schaden). Tiere dürfen nicht in öffentliche Räume, zum Strand, und ins Wasser mitgenommen werden. Hundehalter sind verpflichtet Hundekot unverzüglich zu entsorgen.

10. Angeln: Innerhalb des markierten Strandbereiches ist das Angeln verboten. Den Standort des genehmigten Angelplatzes bestimmt der Campingleiter.

11. Vermögensschutz, Haftung: Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Schäden an Wertgegenständen der Gäste und für das Verschwinden von Gegenständen, die unbeobachtet gelassen wurden. Der Gast ist verpflichtet, die Ausstattungen und Einrichtungsgegenstände des Campingplatzes zweckentsprechend zu benutzen. Für angerichtete Schäden haftet der Gast. Für Schäden, die dritten Personen zugefügt werden, übernimmt der Campingplatz keine Haftung. Der Camping übernimmt weiterhin keine Haftung für Elementar – und Sturmschäden (Eishagel, umfallende Bäume, oder herabfallende Äste), sowie für Schäden, die durch terroristische Anschläge entstanden sind.

12. Datenschutz
Der Campingplatz macht über die Campinggäste in Urlaubssituationen Foto und Videoaufnahmen, die in Werbematerialen verwendet und vervielfältigt werden. Mit der persönlichen Anmeldung der Gäste wird zur Kenntnis genommen, dass die über dem Gast registrierte Daten und Aufnahmen vom Campingbetreiber für Marketing- und Werbezwecke benutzt werden. Für Personen, die das Camping für andere Zwecke betreten und verlassen, gelten die gleichen örtlichen Vorschriften.

13. Sonstige Verfügungen
Der Gast kann sich mit seiner Beschwerde an den Campingleiter wenden.
Gästen, die gegen die Hausordnung verstoßen, kann der Campingleiter die Aufenthaltsgenehmigung entziehen und sie zum sofortigen Verlassen des Campings auffordern. Solchen Gästen gegenüber, die sich weigern, den Campingplatz zu verlassen, kann der Campingleiter behördliche Maßnahmen einleiten.

Balatonalmádi, den 01. Juli 2018

Csilla Keller-Tóth

Campingleiterin